S3 - W8-1: Neue Maschinenverordnung
(EU) 2023/1230

Nächster Termin: 18.01.2024 - 09:00 - 15:00 Uhr | Präsenzseminar

Seminar: Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Pflichtübung oder Chance für Hersteller und Betreiber von Maschinen?

Mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 werden die Standards für das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU mit 27 Mitgliedsstaaten + 4 EFTA-Staaten unmittelbar wirksam. 80.000 Hersteller in der EU müssen die gleichen Sicherheitsstandards erfüllen – auch für neue Technologien wie Datenverkehr und KI. Sie sind in der EU der Maßstab für sicheres und gesundes Arbeiten an Maschinen und bieten den Käufern von Maschinen eine Vergleichbarkeit des Sicherheitsniveaus.

Die neue Maschinenverordnung gilt ab dem 14. Januar 2027 für 80.000 Maschinenbauunternehmen in der EU.
Am 14. Juni 2023 ist sie in Kraft getreten.

In diesem Seminar vergleichen wir die neuen Anforderungen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit der bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Wir prüfen, welche Chancen sich für Hersteller oder Betreiber durch die Maschinenverordnung bieten, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen und wie neue Kenntnisse Ihren Mitarbeiter bereitgestellt werden können.

Inhalte:

  • Richtlinie versus Verordnung - welche Konsquenzen ergeben sich daraus?
  • Aufbau und inhaltliche Gemeinsamkeiten und Neuigkeiten
  • Betriebssicherheitsverordnung und Einkauf von Maschinen
  • Risikobeurteilung, Normung und Stand der Technik
  • Pflichtübung oder Chance für Hersteller und Betreiber von Maschinen?
  • Mitarbeiter schulen - Wissensmanagement organisieren


Zielgruppe: 

Führungskräfte, Projektmitarbeiter, betriebliche Fachexperten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit aller Branchen (Hersteller von Maschinen und Betreiber)

Dauer: 5,5 Stunden
Durchführung: Präsenz
Referentin:
Susanne Mirza
Termin: 18.01.2024 - 09:00 - 16:30 Uhr
Ort: ITHUB, Bissendorf
Kosten: 420,00 € + MwSt pro Teilnehmer*in

Zur Anmeldung:

S3 - W8-1


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